Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln, soweit wirksam vereinbart, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Cracovia Reisen GmbH (im Folgenden CR genannt).
Die nachstehenden ARB gelten für Reiseverträge, die ab dem 04.12.2025 abgeschlossen werden.
1.1. Diese ARB werden dem Anmelder – und auf Verlangen auch den angemeldeten Reiseteilnehmern – vor einer Buchung übermittelt und zur Verfügung gestellt. Sowohl die Erstellung eines individuellen Reiseangebots als auch die Annahme einer Gruppenreisebuchung durch CR und ein Vertragsschluss stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Anmelder für sich und die von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer die Geltung dieser ARB anerkennt und durch Nichtwidersprechen genehmigt.
1.2. Diese ARB gelten nicht für vermittelte Einzelleistungen und Reiseleistungen, die keine Pauschalreise darstellen, sowie für die Vermittlung verbundener Reiseleistungen.
2.1. Mit der Anmeldung (Buchung), die schriftlich auf elektronischem Wege erfolgen kann, bietet der Anmelder CR den Abschluss eines Pauschalreisevertrages über eine Gruppen- oder Studienreise aufgrund der in einem schriftlichen Angebot genannten Leistungsbeschreibungen, vorvertraglichen Informationen und Preise verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von CR zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Der Anmelder erhält bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss von CR eine Bestätigung des Vertrages (Reisebestätigung), die alle wesentlichen Angaben über die vom Anmelder gebuchten Reiseleistungen enthält. Bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien (beispielsweise im Reisebüro), wird die Bestätigung in Papierform übergeben; im Übrigen kann die Übermittelung auch auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger erfolgen.
2.2. Weicht die Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von CR vor, an das sich CR 7 Tage ab Zugang beim Anmelder gebunden hält. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit CR im Hinblick auf das neue Angebot auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat, und der Anmelder oder der Reisende innerhalb der Bindungsfrist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung (beispielsweise durch Zahlung auf den Reisepreis) das neue Angebot angenommen hat.
2.3. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder grundsätzlich im eigenen Namen auch hinsichtlich der in der Anmeldung genannten Teilnehmer soweit nicht anders vereinbart. Ist der Anmelder Lehrer/in einer öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung, handelt er, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Repräsentant und bevollmächtigter Vertreter des jeweiligen Bildungsträgers.
2.4. Für die Vertragspflichten der angemeldeten Reisenden steht der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, sofern der Anmelder eine entsprechende Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.5. Sollte der Anmelder ausnahmsweise in Vertretung für die einzelnen Reisenden handeln, sind die Reisenden namentlich und unter Bekanntgabe der Anschrift zu benennen. Der Anmelder ist CR gegenüber gleichwohl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn im Falle minderjähriger Teilnehmer der Reisevertrag mangels Einwilligung oder Genehmigung durch die gesetzlichen Vertreter nicht wirksam zustande kommt.
2.6 Die von CR erteilten vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.
2.7 Nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z. B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), besteht kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
3.1. Die vertraglich vereinbarten Leistungen von CR ergeben sich im Einzelnen aus dem für die geplante Reise ausgearbeiteten Angebot, den vorvertraglichen Informationen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Die im Angebot enthaltenen Angaben sind für CR grundsätzlich bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrags geworden sind. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetbeschreibungen, die nicht von CR herausgegeben werden, sind für die Leistungspflicht von CR nicht verbindlich.
3.2. CR ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern und behält sich insbesondere einen Austausch der Fluggesellschaft, eine Änderung von Fluggerät und einen Wechsel der Unterbringung innerhalb derselben Kategorie vor. Dieser Vorbehalt gilt nur, soweit eine solche Leistungsänderung notwendig ist. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, als auch von Zeiten und Fahrplänen bei Bus-, Flug- und Fährverbindungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von CR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. CR wird Anmelder und Reisende über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
3.4 Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Anmelders, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, sind Anmelder und Reisender berechtigt, innerhalb einer von CR gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung bestimmten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder entschädigungsfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn CR eine solche Reise angeboten hat. Der Anmelder hat die Wahl, auf die Mitteilung von CR zu reagieren oder nicht. Der Anmelder kann entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Reagiert der Anmelder gegenüber CR nicht oder nicht innerhalb der bestimmten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Anmelder in der Erklärung gemäß Ziffer 3.3. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
4.1. Eine Erhöhung des Reisepreises kann CR einseitig nur verlangen, soweit der Vertrag und aufgrund nachstehender Bestimmungen vorsieht. Eine Preiserhöhung kann sich aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, aus der Erhöhung von Steuern und sonstiger Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren sowie aus einer Änderung der für die betreffenden Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergeben.
4.2. Es bleibt CR vorbehalten, die bestätigten Preise im Fall einer nach Vertragsschluss CR gegenüber eingetretener Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung des Anteils der Beförderung, Abgaben oder Wechselkurse im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirken. Der Umfang der Preisänderung berechnet sich wie folgt: Ändern sich im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vertraglich vorgesehenem Reisebeginn die von CR aufzuwendenden Kosten für einzelne oben genannte Reisebestandteile, so wird CR den Reisepreis neu ermitteln, indem CR die Differenz aus dem ursprünglich kalkulierten und dem erhöhten Kostenanteil bestimmt und ohne weitere Aufschläge dem alten Reisepreis hinzufügt. Wenn sich die Mehrkosten pauschal auf die gesamte Reisegruppe beziehen, sind sie auf die tatsächlichen Reiseteilnehmer zu verteilen. Die Erhöhung des Reisepreises kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine Preisänderung wird CR unverzüglich nach Kenntnisnahme des Preiserhöhungsgrundes mitteilen.
4.3. Preiserhöhungen sind nur zulässig, soweit CR den Anmelder auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet hat und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn die Unterrichtung des Anmelders nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
4.4 Soweit der Reisevertrag eine Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Anmelder von CR eine Senkung des Reisepreises dann verlangen, wenn und soweit sich die Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Ziffer 4.1. nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für CR führt. Hat der Anmelder mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von CR zu erstatten. CR kann jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen, die auf Verlangen des Anmelders der Höhe nach nachzuweisen sind.
4.5 Übersteigt die vorbehaltene Preiserhöhung 12 % des Reisepreises, ist der Anmelder berechtigt, innerhalb einer von CR gleichzeitig mit der Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder das Angebot auf Preiserhöhung anzunehmen oder vom Reisevertrag entschädigungsfrei zurückzutreten. Nach Ablauf der von CR bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
5.1 Zur Absicherung Ihrer Kundengelder hat CR eine Versicherungsgarantie bei der UNIQUA Versicherung AG, ul. Chłodna 51, 00-867 Warszawa abgeschlossen. Die Versicherungsgarantie verbrieft Ihnen einen direkten Anspruch gegen den Versicherer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz von CR. CR hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz sichergestellt, dass Reisende der gezahlte Reisepreis, sofern Reiseleistungen deswegen ausfallen und etwaig notwendige Aufwendungen erstattet werden, die für die vertraglich vereinbarte Rückreise, z.B. einen Bus-, Flug- oder Fährtransfer, anfallen. Reisende haben in diesen Fällen einen unmittelbaren Anspruch gegen Begünstigter der Versicherungsgarantie Marschall der Woiwodschaft Kleinpolen, der mit der Schadenregulierung und der Verwaltung der Insolvenzversicherung betraut ist.
5.2. Bei Vertragsschluss ist gegen Aushändigung der Bestätigung eine Vorauszahlung auf den Reisepreis zu leisten. Sie beträgt 10% des Reisepreises, jedoch mindestens 25 € und höchstens 250 € pro gebuchtem Reiseteilnehmer. Auf etwaige abweichende Zahlungsmodalitäten, z.B. zur Kontingentabsicherung bei Flugreisen, wird in den individuellen Angeboten von CR ausdrücklich hingewiesen. Der Restbetrag wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig und zahlbar, soweit feststeht, dass die Reise wie in der Bestätigung ausgewiesen durchgeführt wird.
5.3. Leisten Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist CR berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und eine Entschädigung in Höhe der pauschalierten Ersatzansprüche entsprechend Ziffer 6.1. zu verlangen, es sein denn, es läge bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vor, der Reisende zu einer Kündigung berechtigen würde. Die Reiseunterlagen erhalten Reisende erst mit vollständiger Bezahlung des Reisepreises. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Reisenden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
6.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Im Falle des Rücktritts oder bei Nichtantritt der Reise verliert CR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann CR eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von CR zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von CR unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Rücktrittsentschädigungen sind in Ziffer 6.2. pauschaliert. Bei der Berechnung des Entschädigungsanspruchs sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Entschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldetem Teilnehmer für die gebuchte Gruppengröße und wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Reisenden berechnet. Sie ist auf Verlangen des Reisenden von CR zu begründen. Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, die CR zustehenden Rücktrittskosten seien wesentlich geringer als die von CR geforderten Entschädigungspauschalen (auch „Stornogebühren“).
6.2. Der pauschalierte Anspruch auf Stornogebühren beträgt pro Person bei einem Rücktritt:
Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.
6.3. CR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit CR nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch Rücktritte die für die Preiskalkulation zugrunde gelegte und bekannt gegebene Gruppengröße unterschritten wird. Unabhängig vom Rücktritt einzelner Reisender und der Berechnung einer Rücktrittsentschädigung richtet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer, soweit er als von der Gruppengröße abhängig vereinbart wurde, nach der Zahl der tatsächlich teilnehmenden Personen. CR ist in diesen Fällen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.4 Etwaige Kostenerstattungen für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen können nur erfolgen, wenn Anmelder oder Reisende sich von den Leistungsträgern (Fähren, Hotels etc.) die verringerte Teilnehmerzahl bestätigen bzw. Gutscheine ändern lassen. Unbenutzte Tickets und Voucher müssen für Rückerstattungen umgehend nach Reiseende an CR zurückgegeben werden.
6.5 Ist CR infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat CR unverzüglich zu leisten, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung.
6.6 Das Recht des Reisenden, innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger einen Ersatzteilnehmer zu benennen und zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
7.1. Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Reisende auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter (Ersatzperson) in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie CR spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
7.2. CR kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
7.3. Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist CR berechtigt, für die CR durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal 25,00 EUR zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. CR hat dem Reisenden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Dem Reisenden bleibt der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen.
7.4. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der Anmelder, bzw. der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
8.1. CR kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch CR vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. CR behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. CR muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
8.2. CR kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 5 Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (Zugang beim Anmelder). CR informiert den Anmelder und Reisenden selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Anmelder unverzüglich zugeleitet. Der Reisende erhält den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.
9.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so haben Sie CR den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie die Mängelanzeige schuldhaft, sind Sie nicht mehr berechtigt Ihre Rechte auf Minderung und Schadensersatz geltend zu machen Sie haben CR eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen, es sei denn, die sofortige Abhilfe ist notwendig, oder wird durch CR verweigert. CR kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Ihr Abhilfeverlangen können Sie auch direkt an CR richten:
Cracovia Reisen GmbH
ul. Kielecka 19,
PL 31-523 Krakau, Polen
Tel: +48 12 430 21 31
Tel: +48 12 430 21 17
E-Mail: office@cracoviareisen.com
Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von CR nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen CR anzuerkennen.
9.2 Sie können eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens Reiseleistungen oder von Ihnen angenommene Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden.
9.3 Leistet CR innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt, dass Abhilfe nicht möglich ist und wird die Reise infolge der nicht vertragsmäßigen Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Pauschalreisevertrag kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung, falls der Vertrag eine Rückbeförderung umfasste. Die Mehrkosten der Rückbeförderung hat CR zu tragen. Fälle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, die keine Reiseleistungen von CR betreffen, berechtigen den Kunden nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Pauschalreisevertrag.
10.1. Verletzt CR schuldhaft Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag, so ist CR Ihnen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Wird dadurch die Reise vereitelt, oder erheblich beeinträchtigt, so können Sie, wenn Sie fruchtlos Abhilfe verlangt haben (siehe 8.a) auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene
10.2. CR haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
10.3.1. Die vertragliche Haftung von CR ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für Verletzung vor-, neben-, oder hauptvertraglicher Pflichten), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von CR herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit CR für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.3.2. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen CR ist beschränkt oder ausgeschlossen, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Soweit CR vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montrealer Übereinkommen. Dieses beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck.
10.3.3. CR haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von CR lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind (Zusatzangebot).
12.1. CR wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen unterrichten. Der Reisende kann den vorvertraglichen Informationen entnehmen, ob für seine Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der 6 Personalausweis genügt. Es obliegt dem Reisenden, darauf zu achten, dass sein Ausweisdokument für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
12.2. Reisende sind selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen (bspw. entstehende Rücktrittskosten), gehen zu Lasten der Reisenden, es sei denn, CR hat schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert.
12.3. CR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung oder etwaig erforderlicher Ein- oder Durchreisegenehmigungen, insbesondere erforderlicher US-Reisegenehmigungen im ESTA-Verfahren, selbst wenn Reisende CR mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass CR die Verzögerung zu vertreten hat.
13.1. Reiseversicherungen einschl. Reiserücktrittskostenversicherungen sind durch Sie selbst abzuschließen, sofern sie nicht im Reisepreis eingeschlossen sind und in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen sind. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung.
14.1. Die personenbezogenen Daten, die der Anmelder und Reisende CR zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten der Reisenden werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet.
14.2. Soweit der Anmelder CR Personenbezogene Daten anderer Personen, insbesondere von Reiseteilnehmern mitteilt, hat er sicherzustellen, dass diese damit einverstanden sind und der Anmelder CR die Daten übermitteln darf.
15.1. Die Europäische Kommission bietet eine Onlineplattform zur Streitbeilegung bei Online- Vertragsabschlüssen unter der URL www. ec.europa.eu/consumers/odr an. Die Kontaktdaten der offiziellen Streitbeilegungsstelle können vom Kunden unter https://webgate.ec.europa. eu/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show abgerufen werden.
16.1. Gerichtsstand für Klagen gegen CR ist Kraków. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und CR findet ausschließlich polnisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen CR im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht polnischem Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich polnisches Recht Anwendung
17.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
Cracovia Reisen GmbH
ul. Kielecka 19
PL 31-523 Krakau, Polen
Tel: +48 12 430 21 31
Tel: +48 12 430 21 17
E-Mail: office@cracoviareisen.com
Geschäftsführer: Ryszard Kawęski
Amtsgericht Kraków KRS 0001196828
Umsatzsteuer-ID: PL 6751819347
Stand: 04.12.2025